Historisches Ereignis · EV-005
1097 – eine Ersterwähnung mit Vorbehalt
Der 11. Juli 1097 gilt traditionell als Datum der ersten urkundlichen Erwähnung Sankt Aldegunds. Die als MUB I Nr. 392 überlieferte Besitzbestätigung Erzbischof Egilberts bewertet Theo Kölzer als Spurium. Er ordnet sie derselben Schreiberhand zu, die auch die compositio von 1182 verfasste; die Herstellung gehört damit in das Umfeld des späten 12. Jahrhunderts. Ob und in welchem Umfang der Inhalt auf älteren authentischen Überlieferungen beruht, lässt sich für dieses Stück nicht sicher feststellen.
Quellen · 6
S45Mittelrheinisches Urkundenbuch, Band I, Nr. 392Heinrich Beyer (Hrsg.) / Hölscher, Coblenz 1860; Digitalisat: dilibri / LBZ Rheinland-Pfalz↗S44Der Koblenzer Zoll im 11. und 12. Jh. – eine diplomatisch-paläographische NachleseTheo Kölzer, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 66 (2002), S. 39–56; besonders S. 41 und 55↗S46Untersuchungen zur ältesten Geschichte des Stiftes S. Simeon in TrierErich Wisplinghoff / Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 8 (1956), S. 76–93↗S43Rheinische Transitzölle im MittelalterFriedrich Pfeiffer / Akademie Verlag (De Gruyter)↗S05Ortsgemeinde Sankt AldegundKuLaDig / Gerhard Schommers↗S06St. Aldegund - Geschichte und KulturGemeindeverwaltung Sankt Aldegund↗