Historisches Ereignis · EV-005
1097 – eine Ersterwähnung mit Vorbehalt
Der 11. Juli 1097 gilt traditionell als Datum der ersten urkundlichen Erwähnung Sankt Aldegunds. Die entsprechende Besitzbestätigung Erzbischof Egilberts ist als Nr. 392 im Mittelrheinischen Urkundenbuch überliefert.
Quellenkritische Einordnung
Die diplomatisch-paläographische Forschung bewertet diese Urkunde allerdings als Spurium, also als nachträglich unter Egilberts Namen hergestelltes Dokument. Theo Kölzer ordnet sie derselben Schreiberhand zu, die auch eine Urkunde von 1182 verfasste. Die Herstellung erfolgte damit deutlich später als 1097 und ist dem Umfeld des späten 12. Jahrhunderts zuzuordnen.
1097 bleibt damit das in der Urkunde angegebene Datum und die traditionelle Datierung der Ersterwähnung – es ist jedoch nicht das Entstehungsjahr der erhaltenen Urkunde. Ob und in welchem Umfang ihr Inhalt auf älteren authentischen Überlieferungen beruht, lässt sich für dieses Stück nicht sicher feststellen.