1437 wird die Filialkirche Sankt Aldegund zusammen mit ihrer Mutterkirche in Alf dem Kollegiatstift Pfalzel einverleibt. Damit wird die kirchliche Zuständigkeit des Stifts über beide Gemeinden institutionell gefestigt – ein wichtiger Hintergrund für die späteren Auseinandersetzungen um Gottesdienst und Seelsorge in Aldegund.