Alte Kirche geht in das Eigentum der Kirchengemeinde über
Ein im späteren Restaurierungsbestand überlieferter Auszug aus dem Gemeindeprotokoll von 1946 dokumentiert den Übergang der Alten Kirche in das Eigentum der Kirchengemeinde. Der Eigentumswechsel schafft eine wichtige institutionelle Grundlage für die Sicherungs- und Restaurierungsmaßnahmen, die in den folgenden Jahrzehnten einsetzen.